|
Die Umrechnungsvorschriften
|
|
In der Verordnung des Rates über die Einführung des Euro (Art.109; Abs.4, S.3EGV) wird die
Vorgehensweise bei der Ersetzung der Teilnehmerwährungen durch den Euro festgelegt. Danach
sind die bisherigen nationalen Währungen künftig nur noch "nichtdezimale
Untereinheiten" der gemeinsamen Währung Euro.
Art. 2:
- Ab 1. Januar 1999 ist die Währung der teilnehmenden Mitgliedstaaten Euro.
- Die Währungseinheit ist Euro.
- Ein Euro ist in 100 Cent unterteilt.
|
Art. 6:
- Der Euro wird auch in die nationalen Währungseinheiten gemäß den Umrechnungskursen
unterteilt.1
|
Das bedeutet:
Währung |
1 Euro |
Untereinheit |
dezimale Untereinheit:
100 Cent
|
nichtdezimale Untereinheit:
DEM 1,95583
FRF 6,55957
NLG 2,20371
...
|
In der Verordnung des Rates über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung
des Euro (Art. 235 EGV), wird hinsichtlich der Umrechnung von nationaler Währungseinheit
in Euro folgendes festgelegt:
Art. 4:
Die Umrechnungskurse werden...
|
Art. 5:
|
- als ein Euro, ausgedrückt in den einzelnen nationalen Währungen der teilnehmende
Mitgliedsstaaten, festgelegt;
- mit sechs signifikanten Stellen festgelegt;
- bei Umrechnungen nicht gerundet oder um eine odere mehrere Stellen gekürzt.
|
- Zu zahlenden oder zu verbuchende Geldbeträge werden bei einer Rundung, die nach
einer Umrechnung in die Euro-Einheit gemäß Art. 4 erfolgt, auf den nächstliegenden
Cent auf- oder abgerundet.
|
Dies bedeutet, dass in Deutschland jede Umrechnung eines D-Mark-Betrages in Euro (und
umgekehrt) der offizielle, auf fünf Nachkommastellen genaue Umrechnungskurs verwendet
werden muss. Erst danach wird kaufmännisch gerundet2 .
Die Umrechnungskurse
Die Vorschriften zur Umrechnung von Währungen traten zum 1. 1. 1999 in Kraft.
Sie beziehen sich sowohl auf die Umrechnung zwischen den Währungen der teilnehmenden
Mitgliedstaaten als auch zu anderen Ländern.
Die Kurse der nationalen Währungseinheiten zum Euro wurden am 1. 1. 1999, mit 6
Ziffern Genauigkeit, wie folgt festgelegt:
| 1 € | Euro |
|
DEM | 1.95583 | Deutsche Mark |
BEF | 40.3399 | Belgische Franc |
ESP | 166.386 | Spanische Peseta |
FRF | 6.55957 | Französischer Franc |
IEP | 0.78756 | Irisches Pfund |
ITL | 1936.27 | Italienische Lira |
LUF | 40.3399 | Luxemburgische Franc |
NLG | 2.20371 | Niederländischer Gulden |
ATS | 13.7603 | Österreicheischer Schilling |
PTE | 200.482 | Portugiesischer Escudo |
FIM | 5.94573 | Finnmark |
GRD | 340.750 | Griechische Drachmen |
- Beispielumrechnungen
- ... zwischen D-Mark und €uro
Aus Art. 4 EU-VO geht hervor, dass der Umrechnungskurs nur für 1 Euro angegeben werden darf.
Die Verwendung inverser Kurse, wie z.B. 1 DEM = 0,511292 EUR, ist für die Währungsumrechnung
nicht erlaubt. Beispiel:
|
100 EUR in DEM |
100 DEM in EUR |
verboten |
|
100 DEM x 0,51129 EUR/DEM = 51,129 EUR |
erlaubt |
100 EUR x 1,95583 DEM/EUR = 195,583 DEM |
100 DEM x (1/1,95583) EUR/DEM = 51,129 EUR |
- Beispielumrechnungen
- ... zwischen anderen Währungen
Ebenso ist die Umrechnung zwischen den nationalen Währungseinheiten die Verwendung von
bilateralen Wechselkursen, wie z.B. 1 DEM = 3,35345 FRF, nicht erlaubt; diese muss über den
Euro erfolgen. Diese Verfahren wird als Triangulation bezeichnet und verwendet klar
definierte Rundungsregeln für die Zwischenergebnisse.
|
100 FRF in DEM |
100 DEM in $3 |
verboten |
FRF nach DEM:
100 FRF x 0,298164 DEM = 29,8164 DEM
|
DM nach $:
100 DEM x 0,481487 $/DEM = 48,1487 $
|
erlaubt |
FRF über EUR nach DEM:
100 FRF x (1/6,55957) EUR/FRF = 15,2449 EUR
15,2449 EUR x 1,95583 DEM/EUR = 29,8164 DEM
|
DEM über EUR nach $:
100 DEM x (1/1,95583) EUR/DEM = 51,1291 EUR
51,1291 EUR x 0,941400 $/EUR = 48.1330 $ |
Dies widerspricht sicherlich allen Gepflogenheiten in der Datenverarbeitung und ist in
dieser Form vermutlich in keinem existierenden Programm implementiert. Dieser
Rechenvorschrift ist aber rein rechtlich ab dem 1.1.1999 zu folgen. Da die nationalen
Währungen in 2002 fortfallen, spielt diese Umrechnungsform nur in der Übergangszeit
eine Rolle.
- Dies sind dann die "nichtdezimalen Untereinheiten".
- Dabei wird dann nur die dritte Nachkommastelle betrachtet; ist diese kleiner 5
wird abgerundet, ist sie größer wird aufgerundet. Dadurch wird sichergestellt,
dass die kleinste Differenz entsteht. Bei der mathematischen Rundung hingegen
würde von der letzten Nachkommastelle ausgehend gerundet werden.
Beispiel: Rundet man 2,5047 mathematisch auf 2 Nachkommastellen, so ergibt sich
2,51. Rundet man den Betrag kaufmännisch ergibt sich 2,50. Der Fehler, nämlich die
Abweichung vom richtigen Betrag (2,5047) ist beim kaufmännischen Runden geringer.
- Dollarkurs vom 10. 1. 2001: 1 € = $ 1,062248; 1 DM = $ 2,075800
Quelle: Yahoo! Finanzen (de.finance.yahoo.com/m3).
|