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Standardisierung: Richtlinien, Normen und Gesetze |
Bei der Softwareentwicklung bieten Normen und Richtlinien die Möglichkeit Erfahrungen in die Gestaltung benutzerfreundlicher Schnittstellen einzubringen, die ein Projektteam alleine gar nicht machen könnte. Zum Anderen bieten sie die Möglichkeit, die Schnittstellen zu vereinheitlichen und erhöhen damit die Konsistenz der Anwendungen. Folgt man Spinas und Troy, können Richtlinien (Normen natürlich auch) folgende Funktionen erfüllen:
Dabei gilt: Man müßte sich an Richtlinien halten (z.B. Styleguides, VDI-Richtlinien). Wenn nicht: Auch gut. Man sollte sich an Normen halten (z.B. DIN-, EN-, ISO-Normen). Wenn nicht: Warum nicht? Man muß sich an Gesetze halten (z.B. Arbeitsschutz, Bildschirmarbeitsverordung). Wenn nicht: Gibt's nicht! Wegen mangelnder Erfahrung in der Anwendung werden Richtlinien und Normen oft unterschätzt. Sie könnten breiter angewendet werden, wenn die Methoden zur Prüfung der Konformität besser beherrscht würden.
VDI-Richtlinie 5005:Diese Richtlinien will eine Kommunikationsbrücke sein zwischen dem Entwickler oder Bewerter einer Anwendung und dem Endbenutzer. Sie soll helfen die ergonomischen Anforderungen systematisch zu erheben und umzusetzen. Diese Funktion soll durch die Bereitstellung von drei Kriterien erreicht werden, die bei einer ergonomischen Softwaregestaltung gleichzeitig in ausreichendem Maße erfüllt sein müssen:
DIN EN ISO 9241:
Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten.
Für die Softwareentwicklung sind insbesondere die Teile 10 bis 17 von Relevanz, zuzüglich dem Teil 2 welcher auf allgemeine Leitsätze der Aufgabengestaltung eingeht. Da die Entwicklung von Software heutzutage nicht ohne Bezug zur Umgebung des und den Menschen selber zu zufriedenstellende Ergebnisssen führt, sollten aber auch die anderen Teile bei Bedarf hinzugezogen werden. Wissen schadte nicht!
Teil | deutsche Bezeichnung | englische Bezeichnung | Kategorie | Status |
1 | Allgemeine Einführung | General Introduction | IS/EN | |
2 | Anforderungen an die Arbeitsaufgaben | Guidance on task requirements | Leitsatz | IS/EN |
3 | Anforderungen an visuelle Anzeigen | Visual display requirements | Hardware | IS/EN |
4 | Anforderungen an Tastaturen | Keyboard requirements | Hardware | IS/EN |
5 | Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung | Workstation layout and postural requirements | Orgware | IS/EN |
6 | Anforderungen an die Arbeitsumgebung | Environmental requirements | Orgware | FDIS |
7 | Anforderungen an visuelle Anzeigen bzgl. Reflexionen | Display requirements with reflections | Hardware | IS/EN |
8 | Anforderungen an Frabedarstellungen | Requirements for displayed colours | Hardware | IS/EN |
9 | Anforderungen an Eingabegeräte außer Tastaturen | Requirements for non-keyboard input devices | Hardware | FDIS |
10 | Grundsätze der Dialoggestaltung | Dialogue principles | Leitsatz | IS/EN |
11 | Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit | Guidance on usability specification and measures | Leitsatz | IS/EN |
12 | Informationsdarstellung | Presentation of information | Software | IS/EN |
13 | Benutzerführung | User guidance | Software | IS/EN |
14 | Dialogführung mittels Menüs | Menu dialogues | Software | IS/EN |
15 | Dialogführung mittels Kommandosprachen | Command dialogues | Software | IS/EN |
16 | Dialogführung mittels diekter Maipulation | Direct manipulation dialogues | Software | IS/EN |
17 | Dialogführung mittels Bildschirmformularen | Form filling dialogues | Software | IS/EN |
EN - Europäische Norm | FDIS - Final Draft International Standard | |
IS - Internationaler Standard | Orgware - Arbeitsorganisation, hier Arbeitsumgebung |
Diese Norm ist in die ISO 9241 Teil 10 eingegangen. Daher hat sie als Norm nicht mehr den Stellenwert, inhaltlich gilt sie durch die ISO 9241 und deren Bezugnahme in der BildscharbV um so mehr. Nach dieser Norm sind bei derGestaltung von Dialogsystemen folgende Grundsätze zu beachten:
Eine Dialogschnittstelle ist dann steuerbar, wenn sie dem Benutzer die Kontrolle über die Bedienung des Systemes überlässt, z.B. die Wahl der Bedienungsweise freistellt (Menü, Short Cuts, Icons). Steuerbarkeit heisst auch, dass der Benutzer den Dialog jederzeit unterbrechen kann, ohne seine bereits geleisteten Eingaben zu verlieren.
Eine Dialogschnittstelle ist dann erwartungskonform, wenn Sie den Erwartungen, die ein Benutzer aufgrund seines erarbeiteten Wissens hat, entspricht. Dieses Wissen kann sich einerseits auf die Aufgabe selbst oder aber auch auf das System beziehen.
Fehlerrobustheit (Fehlertoleranz) hat unter anderem mit Plausibilätsprüfungen zu tun. Eine Dialogschnittstelle ist dann fehlerrobust, wenn trotz erkennbar fehlerhafter Eingabe nicht zu einem Systemabsturz führt. Fehlermeldungen sollten dabei verständlich, sachlich, konstruktiv und in der Sprache des Benutzer abgefasst sein.
Weitere Normen:
ISO 9126:
Informationstechnik: Beurteilen von Software-Produkten, Qualitätsmerkmale und Leitfaden
zu deren Verwendung.
Gemäss dieser Norm ist Usability eine der folgenden generellen Qualitätsanforderungen:
an ein Softwareprodukt:
Funktionalität (Functionality), Usability (Gebrauchstauglichkeit), Wartbarkeit (Maintenance),
Zuverlässigkeit (Reliability), Effizient (Efficiency), Portierbarkeit (Portability).
Usability weist dabei Subcharakteristiken Verstehbarkeit, Lernbarkeit und Bedienbarkeit auf.
ISO/IEC 11582:
Informationstechnik - Telekommunikation und Informationsaustausch zwischen Systemen -
Private diensteintegrierende Netze - Protokollgrundsätze für die funktionale Steuerung
von Dienstmerkmalen - Zeichengabeverfahren und -protokolle zwischen
Telekommunikationsanlagen.
DIN 66 001:
Informationsverarbeitung; Sinnbilder und ihre Anwendung.
Die DIN 66001 legt für die Informationsverarbeitung Sinnbilder und deren Anwendung zur Darstellung
von Daten und ihre Verarbeitung sowie von Datenträger- und Verarbeitungseinheiten und die Verknüpfung
dieser Elemente fest.
DIN 66 290/1:
Informationsverarbeitung, Gestaltung von maskenorientierten Dialogsystemen,
Gestaltung von Masken
Die Norm legt die Gestaltung von Masken fest. Sie richtet sich an den Entwickler von
Dialogsystemen mit dem Ziel, durch Vereinheitlichung und übersichtliche Gestaltung der
Masken die Handhabung und die Einarbeitung für Benutzer zu erleichtern.
Die in dieser Norm beschriebenen Festlegungen und Anregungen sind für den Entwickler von
Dialogsystemen gedacht. Die Norm ist in drei große Abschnitte gegliedert: Aufbau
von Masken, Darstellungsmittel zur Maskengestaltung und weitere Gestaltungshinweise.
Anmerkung:
Seit Ende 1996 ist die Bildschirmarbeitsverordnung in Kraft und regelt erstmalig gesetzlich den Gesundheitsschutz bei der Bildschirmarbeit. Sie konkretisiert dabei die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes. Mit ihrer Hilfe läßt sich im Betrieb eine Vorsorge vor Beschwerden und arbeitsbedingten Erkrankungen ausreichend verwirklichen. Mögliche Gefahren für Gesundheit und Sicherheit werden umfassend betrachtet, nicht nur körperliche sondern auch psychische Belastungen sind miteinbezogen.
Verweise | ||
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[Seitenanfang] | geändert: 28.10.2003 by hgm |
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