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  Standardisierung:
Richtlinien, Normen und Gesetze

[Richtlinien] [Normen: DIN EN ISO 9241DIN 66 234mehr ...] [Gesetze] [verweise]

Bei der Softwareentwicklung bieten Normen und Richtlinien die Möglichkeit Erfahrungen in die Gestaltung benutzerfreundlicher Schnittstellen einzubringen, die ein Projektteam alleine gar nicht machen könnte. Zum Anderen bieten sie die Möglichkeit, die Schnittstellen zu vereinheitlichen und erhöhen damit die Konsistenz der Anwendungen. Folgt man Spinas und Troy, können Richtlinien (Normen natürlich auch) folgende Funktionen erfüllen:

Dabei gilt: Man müßte sich an Richtlinien halten (z.B. Styleguides, VDI-Richtlinien). Wenn nicht: Auch gut. Man sollte sich an Normen halten (z.B. DIN-, EN-, ISO-Normen). Wenn nicht: Warum nicht? Man muß sich an Gesetze halten (z.B. Arbeitsschutz, Bildschirmarbeitsverordung). Wenn nicht: Gibt's nicht! Wegen mangelnder Erfahrung in der Anwendung werden Richtlinien und Normen oft unterschätzt. Sie könnten breiter angewendet werden, wenn die Methoden zur Prüfung der Konformität besser beherrscht würden.

 

VDI-Richtlinie 5005:
Software-Ergonomie in der Bürokommunikation

Diese Richtlinien will eine Kommunikationsbrücke sein zwischen dem Entwickler oder Bewerter einer Anwendung und dem Endbenutzer. Sie soll helfen die ergonomischen Anforderungen systematisch zu erheben und umzusetzen. Diese Funktion soll durch die Bereitstellung von drei Kriterien erreicht werden, die bei einer ergonomischen Softwaregestaltung gleichzeitig in ausreichendem Maße erfüllt sein müssen:

Die einzelnen Bereiche werden in der Richtlinie durch die Aufstellung zusätzlicher Kriterien weiter konkretisiert.  

DIN EN ISO 9241:
Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten.

Für die Softwareentwicklung sind insbesondere die Teile 10 bis 17 von Relevanz, zuzüglich dem Teil 2 welcher auf allgemeine Leitsätze der Aufgabengestaltung eingeht. Da die Entwicklung von Software heutzutage nicht ohne Bezug zur Umgebung des und den Menschen selber zu zufriedenstellende Ergebnisssen führt, sollten aber auch die anderen Teile bei Bedarf hinzugezogen werden. Wissen schadte nicht!

Teil deutsche Bezeichnung englische Bezeichnung Kategorie Status
1 Allgemeine Einführung General Introduction  IS/EN
2 Anforderungen an die Arbeitsaufgaben Guidance on task requirements LeitsatzIS/EN
3 Anforderungen an visuelle Anzeigen Visual display requirements HardwareIS/EN
4 Anforderungen an Tastaturen Keyboard requirements HardwareIS/EN
5 Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung Workstation layout and postural requirements OrgwareIS/EN
6 Anforderungen an die Arbeitsumgebung Environmental requirements OrgwareFDIS
7 Anforderungen an visuelle Anzeigen bzgl. Reflexionen Display requirements with reflections HardwareIS/EN
8 Anforderungen an Frabedarstellungen Requirements for displayed colours HardwareIS/EN
9 Anforderungen an Eingabegeräte außer Tastaturen Requirements for non-keyboard input devices HardwareFDIS
10 Grundsätze der Dialoggestaltung Dialogue principles LeitsatzIS/EN
11 Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit Guidance on usability specification and measures LeitsatzIS/EN
12 Informationsdarstellung Presentation of information SoftwareIS/EN
13 Benutzerführung User guidance SoftwareIS/EN
14 Dialogführung mittels Menüs Menu dialogues SoftwareIS/EN
15 Dialogführung mittels Kommandosprachen Command dialogues SoftwareIS/EN
16 Dialogführung mittels diekter Maipulation Direct manipulation dialogues SoftwareIS/EN
17 Dialogführung mittels Bildschirmformularen Form filling dialogues SoftwareIS/EN

Abkürzungen
EN - Europäische Norm   FDIS - Final Draft International Standard
IS - Internationaler Standard   Orgware - Arbeitsorganisation, hier Arbeitsumgebung
Bei dieser Norm handelt es sich um ein sehr umfangreiches Werk, dessen Darstellung den Rahmen sprengen würde. Zudem waren die Texte im Internet nicht öffentlich zugänglich.

 

DIN 66 234:
Bildschirmarbeitsplätze, Grundsätze ergonomischer Dialoggestaltung

Diese Norm ist in die ISO 9241 Teil 10 eingegangen. Daher hat sie als Norm nicht mehr den Stellenwert, inhaltlich gilt sie durch die ISO 9241 und deren Bezugnahme in der BildscharbV um so mehr. Nach dieser Norm sind bei derGestaltung von Dialogsystemen folgende Grundsätze zu beachten:

(ISO 9241 erweitert diese um: Individualisierbarkeit und Lernförderlichkeit) Eine Dialogschnittstelle ist dann aufgabenangemessen, wenn sie den Benutzer in der Erledigung seiner Aufgabe unterstützt ohne ihn durch die Eigenschaften des Systemes unnötig zu belasten. Konkret heisst das unter anderem auch, dass man um dieses Kriterium erfüllen zu können, über ein fundiertes Aufgabenwissen verfügen muss. Wenn zum Beispiel in einem Adressverwaltungssystem unzählige Mussfelder (z.B. Telefonnummer, Faxnummer, 1., 2., 3. Adresse, etc.) ausgefüllt werden müssen, der Benutzer das System aber eigentlich nur für das Drucken von Adressetiketten benötigt, dann erfüllt es das Kriterium der Aufgabenangemessenheit nicht.

Eine Dialogschnittstelle ist dann steuerbar, wenn sie dem Benutzer die Kontrolle über die Bedienung des Systemes überlässt, z.B. die Wahl der Bedienungsweise freistellt (Menü, Short Cuts, Icons). Steuerbarkeit heisst auch, dass der Benutzer den Dialog jederzeit unterbrechen kann, ohne seine bereits geleisteten Eingaben zu verlieren.

Eine Dialogschnittstelle ist dann erwartungskonform, wenn Sie den Erwartungen, die ein Benutzer aufgrund seines erarbeiteten Wissens hat, entspricht. Dieses Wissen kann sich einerseits auf die Aufgabe selbst oder aber auch auf das System beziehen.

Fehlerrobustheit (Fehlertoleranz) hat unter anderem mit Plausibilätsprüfungen zu tun. Eine Dialogschnittstelle ist dann fehlerrobust, wenn trotz erkennbar fehlerhafter Eingabe nicht zu einem Systemabsturz führt. Fehlermeldungen sollten dabei verständlich, sachlich, konstruktiv und in der Sprache des Benutzer abgefasst sein.

 

Weitere Normen:
die vielleicht helfen

ISO 9126:
Informationstechnik: Beurteilen von Software-Produkten, Qualitätsmerkmale und Leitfaden zu deren Verwendung. Gemäss dieser Norm ist Usability eine der folgenden generellen Qualitätsanforderungen: an ein Softwareprodukt: Funktionalität (Functionality), Usability (Gebrauchstauglichkeit), Wartbarkeit (Maintenance), Zuverlässigkeit (Reliability), Effizient (Efficiency), Portierbarkeit (Portability). Usability weist dabei Subcharakteristiken Verstehbarkeit, Lernbarkeit und Bedienbarkeit auf.

ISO/IEC 11582:
Informationstechnik - Telekommunikation und Informationsaustausch zwischen Systemen - Private diensteintegrierende Netze - Protokollgrundsätze für die funktionale Steuerung von Dienstmerkmalen - Zeichengabeverfahren und -protokolle zwischen Telekommunikationsanlagen.

DIN 66 001:
Informationsverarbeitung; Sinnbilder und ihre Anwendung.
Die DIN 66001 legt für die Informationsverarbeitung Sinnbilder und deren Anwendung zur Darstellung von Daten und ihre Verarbeitung sowie von Datenträger- und Verarbeitungseinheiten und die Verknüpfung dieser Elemente fest.

DIN 66 290/1:
Informationsverarbeitung, Gestaltung von maskenorientierten Dialogsystemen, Gestaltung von Masken
Die Norm legt die Gestaltung von Masken fest. Sie richtet sich an den Entwickler von Dialogsystemen mit dem Ziel, durch Vereinheitlichung und übersichtliche Gestaltung der Masken die Handhabung und die Einarbeitung für Benutzer zu erleichtern. Die in dieser Norm beschriebenen Festlegungen und Anregungen sind für den Entwickler von Dialogsystemen gedacht. Die Norm ist in drei große Abschnitte gegliedert: Aufbau von Masken, Darstellungsmittel zur Maskengestaltung und weitere Gestaltungshinweise.

 

Anmerkung:
Diese Aufstellung ist nicht abschließend zu betrachten, es gibt noch eine Reihe weiterer Normen, die Einfluß auf die Gebrauchstauglichkeit haben. Wie für die hier aufgeführten muss auch dann geprüft werden, ob überhaupt und in welchem Maße eine Norm im konkreten Fall zur Anwendung kommen soll. Die hier aufgeführten werden vermutlich zumeist dieser Prüfung entsprechen.

 

Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildschArbV)

Seit Ende 1996 ist die Bildschirmarbeitsverordnung in Kraft und regelt erstmalig gesetzlich den Gesundheitsschutz bei der Bildschirmarbeit. Sie konkretisiert dabei die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes. Mit ihrer Hilfe läßt sich im Betrieb eine Vorsorge vor Beschwerden und arbeitsbedingten Erkrankungen ausreichend verwirklichen. Mögliche Gefahren für Gesundheit und Sicherheit werden umfassend betrachtet, nicht nur körperliche sondern auch psychische Belastungen sind miteinbezogen.

Für mich als ...
Arbeitnehmer heißt das, dass ich bestimmte Rechte habe was die Beanspruchung bei der Arbeit am Bildschirm angeht. Besteht die Gefahr auf Schäden körperlicher oder geistiger Art, dann habe ich Anspruch auf Abstellung der schädlichen Einflüsse und ggfs. kann die jeweilige Bildschirmarbeit bis zur Einstellung der Einflüsse abgelehnt werden.

Arbeitgeber heißt das, dass der Arbeitnehmer bei Verstoß die Arbeit liegen lassen könnte, bis die schädigenden Einflüsse abgestellt sind. Wobei ganz so einfach geht das nicht, aber im Resultat kann es darauf hinauslaufen. Des weiteren muss der Arbeitgeber für alle Kosten aufkommen, die aufgrund einer Schädigung des Arbeitnehmers entstehen.

 

Verweise
 
Qualitätssicherung der Ergonomie
Glaubt man den Dokumenten im Internet, dann ist ergonomische Qualitätssicherung gleich zu setzen mit Usability Testing. "Qualität kann nicht in Software hineingeprüft werden." Will man ein qualitativ hochwertiges Ergebnis haben, dann muss das gesamte Handeln von vornherein auf dieses Ziel ausgerichtet sein.

... nach draußen:
Glossar vo Ergo-Online (www.ergo-online.de)
Bildschirmarbeitsverordnung (www.bma.bund.de/doc/doc_download.cfm?48E549BC94FF4D4394A9EB805777D10B)
Arbeitsschutzgesetzes (www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/arbsch/arbs_ges.htm)
(Ich bin nicht verantwortlich für Inhalte externer Internetseiten.)
 

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