Friedenskirchen und Gnadenkirchen nach dem Dreißigjährigen Krieg
Die Friedenskirchen sind die drei einzigen evangelischen Kirchen, die in dem Westfälischen Frieden auf Drängen der schwedischen Regierung vom Kaiser Ferdinand den protestantischen Schlesiern zugestanden wurden. Sie durften für die Städte Jauer, Schweidnitz und Glogau errichtet werden. Man durfte dafür aber z.B. keinen Glockenturm bauen. Außerdem mussten die Kirchenbauten außerhalb der Stadtmauern der bezeichneten Städte stehen.
Erst der
Altranstädter Vertrag von 1707 brachte die Erlaubnis, Türme und Glocken
hinzuzufügen.