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  Das Konzept:
Recht im Internet

[verweise]

Die Zeiten, zu denen das Internet als rechtsfreier Raum galt, sind vorbei. Mittlerweile ist es klar geworden, dass es dies nicht ist und auch nie war. Es gab und gibt immer noch Probleme hinsichtlich der Gültigkeit von nationalen Gesetzen auf ausländische Angebote. Mit Sicherheit gilt und galt schon immer nationales Recht für inländische Angebote.

  • Auch im Internet kann man nicht alles schreiben, man könnte auch verklagt werden, wenn sich dadurch jemand auf den Schlips getreten fühlt. Hierbei sollte man auch bedenken: Es kann in einem Staat etwas verboten sein, was andernorts erlaubt ist. Es wäre doch doof, wenn man in ein tolles Urlaubsland nicht mehr reisen kann, nur weil man was blödes auf der eigenen Internetseite geschrieben hat.
  • Nach dem deutschen Markengesetz ist die Verwendung von Markenbezeichnung geschützt. Demzufolge muss der Inhaber einer Marke die Verwendung des
     
     
     
    Markennamens genehmigen, bevor ein derart geschützer Begriff verwendet werden kann. Tut man dies ohne Genehmigung kann dies zu Abmahnungen führen, die zumeist mit Geldbußen bedacht sind. Dies wurde als Einnahmequelle entdeckt, so dass im Internet gängige Begriffe von manchen "kleveren" Leuten als Marke eingetragen wurden.
  • Jedes individuell gestaltete Werk gilt nach dem deutschen Urhebergesetz (UrhG) als Schützenswert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es registriert ist oder einen Copyrightvermerk trägt. (Siehe hierzu die Computer Zeitung Nr. 37, Seite 6, vom 11. September 1997.) Nach amerikanischem Recht besteht eine Urheberrecht dann, wenn ein Vermerk angebracht ist, der folgendes beinhaltet: Erstens das Wort Copyright oder das Symbol ©, zweitens der Name des Urhebers und drittens das Erscheinungsjahr. (vgl. /Emery 97/) Um diese Rechte allerdings einklagen zu können muss das Werk in einem Urheberrechtsregister eingetragen sein. In einigen südamerikanischen Staaten muss noch der Zusatz: All rights reserved angehängt werden.
  • Problematisch sind die Verweise auf andere Seiten, insbesondere wenn diese kriminelle oder pornografischen Inhalt haben. Hier kann man sich leicht strafbar machen, zum Beispiel wenn durch einen Link Minderjährige auf pornografische Seiten gelangen können. Dies bekommt eine zusätzliche Brisanz durch die Dynamik des Netzes. Eine geprüfte Seite kann morgen schon einen ganz anderen Inhalt haben. Man muss also jeden Verweis, zu Beginn und von Zeit zu Zeit, prüfen, denn einen Schutz durch Erklärungen gibt es hier nicht. Vielleicht sind diese hilfreich wenn es um Vorsatz oder nicht Vorsatz geht.
  • Inwieweit das Presserecht im Hinblick auf Veröffentlichungen im Internet herangezogen werden kann ist mir nicht bekannt, aber sofern Produkte angeboten werden kannn das Gesetz zur Produkthaftung herangezogen werden. Daher empfiehlt es sich, gerade bei kostenlosen Angeboten, Gewährleistungen von vornherein auszuschließen. Im Hinblick auf die Informationsinhalte sollte man klarstellen, ob man etwas genau weiß oder nicht, insbesondere wenn davon wichtige Entscheidungen abhängig gemacht werden könnten.
    frame I s 1. (Bilder- etc) Rahmen m. 2. (Brillen- etc) Gestell n. ... III F 1. Komplott n, Intrige f. 2. abgekartetes Spiel, Schwindel m. (Langenscheidts Taschenwörterbuch: Englisch)
  • Who framed Roger Rabbit? Vorsicht ist geboten, wenn man die Seiten Anderer in die eigenen Frames einbaut. Hierzu gibt es mittlerweile Gerichtsurteile, nach denen dieses nicht erlaubt ist, insbesondere wenn dabei der wahre Urheber nicht mehr zu erkennen ist. Wer mit Frames arbeitet, sollte Verweise auf andere Seiten grundsätzlich mit einem Target versehen und daher wie folgt aufbauen: <A HREF="..." TARGET="_top">

Die hier aufgestellten Punkte entsprechen meiner Meinung, da ich kein Jurist bin, weiß ich noch nicht einmal ob ich wirklich richtig liege. Eines sollte nun aber klar geworden sein: Das Internet ist mit Sicherheit kein rechtsfreier Raum, aber sicherlich ein Raum mit großer Rechtsunsicherheit!

 

Verweise
 
... nach draußen:
Datenschutz (www.datenschutz.de)
Freedom for Links (www.freedomforlinks.de)
Internet & Recht (www.jura.uni-sb.de/projekte/online)
MediaLaw.de (www.media-law.de)
Medienrecht (home.t-online.de/home/Dr.Joachim.Loeffler/medienr.htm)
Online Recht (www.online-recht.de)
Urheberrecht (www.jura.uni-sb.de/urheberrecht)
(Ich bin nicht verantwortlich für Inhalte externer Internetseiten.)
 

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[Seitenanfang] geändert: 24.05.2018 by hgm © 1999, Hans-G. Mekelburg, all rights reserved.
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